Verkaufsbedingungen für Sieb- und Tampon Druckfarben, Gewebe und sonstigen Bedarfsartikel
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Raabe GmbH Siebdrucktechnik, erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
2.1 Die Angebote der Firma Raabe GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3 Angeboten werden unsere Waren nach unseren derzeitigen Preislisten. Sollten Preiskorrekturen erfolgen, werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise eingesetzt. Hierzu kommt immer die derzeit gültige Mehrwertsteuer
Auftragsbestätigungen werden bei Verbrauchsartikeln nur auf Verlangen ausgestellt, da die Auslieferung laufend erfolgt.
Einkaufsbedingungen vom Besteller gelten als von uns abgelehnt, ohne eines ausdrücklichen Widerspruchs.
Lieferzeiten, die mündlich oder schriftlich gegeben sind, werden bestmöglichst eingehalten. Betriebsstörungen, Höhere Gewalt oder Zulieferungsverzögerung irgendwelcher Art, entbinden uns von der zugesagten Lieferzeit.
Teillieferungen sind zulässig.
Der Rücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, ebenso Verzugsstrafen und Schadensersatzansprüche.
Die Wahl der Versandart ist der Lieferfirma überlassen, sofern bei Bestellung keine besondere Order erteilt wurde. Die Ware reist grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Bei Übergabe an eine Spedition oder an Paketdienste geht die Gefahr beim Verlassen der Lieferfirma dann auf den Besteller über.
Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Nur die in der Rechnung als Leihverpackung kenntlich gemachten Emballagen und sonstigen Verpackungsgüter werden zurückgenommen.
Beanstandungen können nur innerhalb 10 Tagen nach Lieferdatum anerkannt werden. Bereits verarbeitete oder vermischte Waren sind von einer evt. Reklamation ausgeschlossen. Begründeter Anspruch besteht nur auf Wandlung oder Ersatzlieferung. Minderung sowie Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Sondereinstellungen von Farbtönen sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Es wird auf Beachtung der Merkblätter hingewiesen.
Für Produkte die weiterverarbeitet werden, kann keinerlei Garantie übernommen werden.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung der Haftansprüche, die im gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen.
Unsere Angaben in Produkt-, verfahrens-, und verarbeitungstechnischer Hinsicht sind nach bestem Wissen abgefasst, verstehen sich jedoch ohne Verbindlichkeit. Sie dienen der Beratung unserer Geschäftsfreunde, doch ist es unbedingt erforderlich, vor Beginn der Arbeit eigene Versuche unter den örtlich maßgebenden Bedingungen durchzuführen.
Rechnungsbeträge bis zum Wert von 50,-- Euro sind netto ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Beträge darüber sind 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung fällig. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen werden auf den Rechnungsbetrag 2% Skonto gewährt. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen geltend gemachter Mängel oder Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers ist ungültig.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen weder weiter veräußert, noch dritten Personen übereignet oder verpfändet werden.
Der Käufer darf Farben, Lacke, Reste, Lösungsmittel, Filme oder sonstige zur Weiterverarbeitung bezogene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen, üblichen Geschäftsbetriebes, vermischen oder/und verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam und erstreckt sich dann anteilmäßig auf das neue Produkt. Bei Veräußerung gilt bis Tilgung sämtlicher Forderungen des Verkäufers schon jetzt der Teil der Gesamtforderung des Käufers an seine Abnehmer unter Vorrang vor dem Rest als abgetreten, der dem Weiterverkaufswert der unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Waren entspricht. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers hat der Käufer unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen. Eine Veräußerung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebes ist dem Verkäufer nicht gestattet.
Erfüllungsort ist Stuttgart.
Zuständig für alle sich ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Gerichte in Stuttgart.
Der Lieferer ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind die anderen Punkte in ihrer Wirksamkeit nicht betroffen.